30.08.08, 11:00:48
anisella
Beitrag geändert von: anisella - 30.08.08, 11:17:20
So, alle bösen Filesharer unter euch aufgepaßt :
Bei Verdachtsmomenten gilt ab sofort der direkte Auskunftsanspruch des Inhabers an den den Provider. ( das gibt Arbeit für die Telekom ! )
Zu den wichtigsten Neuerungen zählt auch der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gegen Dritte, die selbst keine Rechtsverletzer sind.
Allerdings soll der dafür notwendige richterliche Beschluß nur bei Urheberrechtsverletzungen in " gewerblichem " Ausmaß ausgestellt werden.
Auch die genaue Aufteilung der anfallenden Kosten ist derzeit noch nicht vollständig geklärt.
Fazit :
Das Thema Filesharing ist noch lange nicht vom Tisch... :shock:
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http://winfuture.de/news,41909.html