Gericht verpflichtet jeden zur WLAN-Verschlüsselung

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26.02.08, 20:46:09

anisella

Nö, mit einer ordentlichen Antenne kannst du für die gesamte Nachbarschaft als Hotspot fungieren.
Normalerweise sollte man auch nur verschlüsselt ins Inet gehen, kann aber doch mal sein, daß man das aus technischen Gründen gerade Mal nicht anhat.
27.02.08, 13:26:48

AranankA

Haben wir ein Glück, dass Deutschland definitiv keine Präzedenzfall-Rechtssprechung kennt...
27.02.08, 14:07:39

anisella

Ach weißt du, im "Bedarfsfall" läßt sich das GG ganz geschmeidig anpassen........... Rolliban sei Dank, dient ja nur unserer Sicherheit, oder ? :???:
27.02.08, 14:40:33

AranankA

Beitrag geändert von: AranankA - 27.02.08, 15:03:01

Eine Verpflichtung liegt vor,wenn eine Handlung bindend zu geltenden Recht erfolgen muß.
Das ist nur ein PC-Welt Artikel. Wie immer overdrive und reißerisch. (Computer BILD für Reiche). Die einzige Erwähnung der Verpflichtung steht in der Überschrift, alles andere ist eine Empfehlung "nach Auffassung des Gerichtes".
Und: Auch die Apokalypse auf Rädern muß sich an demokratische Förmlichkeit halten (was sie bestimmt furchtbar bedauert) und, jetzt wird es positiv, lebt nicht ewig!

Des Weiteren: Helft Chile! Nehmt Kabel! W-LAN ist aktive Zuarbeit für die Rolliban!